Legalisierung von Urkunden und Dokumenten

Urkunden sind in Brasilien erst dann rechtsgültig, wenn sie von der zuständigen konsularischen Vertretung legalisiert worden sind.

Die Konsularabteilung der Botschaft kann Unterschriften von ausländischen Staatsbürgern nur dann beglaubigen, wenn sie im Besitz eines gültigen Ausländerausweises (carteira RNE – Registro Nacional de Estrangeiros) sind.

Sämtliche nicht in portugiesischer Sprache verfassten Unterlagen müssen in Brasilien von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden (z. B. Diplome, Zeugnisse, Vollmachten, Verträge, Urkunden, geschäftliche Unterlagen etc.). Derzeit werden pro Dokument, das übersetzt werden muss, 23 Euro erhoben. Ab drei Dokumenten (desselben Ursprungs) ist unter bestimmten  Voraussetzungen eine Pauschalierung möglich. [...]